saunawelt

Ihr Gesundheitspark-Golfbadsauna in Chemnitz

pavillon ghp Auch in diesem Jahr halten wir ein schattiges Plätzchen in unserem Massage-Pavillon für Sie bereit. Wählen Sie aus unserem Angebot Ihre Wunschmassage und lassen Sie sich "an der frischen Luft" verwöhnen.
Witterungsbedingt kann es dazu kommen, dass Ihre Massage in einem unserer stilvoll eingerichteten Massageräume stattfindet.

Wir bitten um Voranmeldung.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß dabei!

Badeordnung

Haus- und Saunaordnung
Mit dem Check-in erkennt der Gast die nachfolgende Sauna- bzw. Badeordnung verbindlich an.

1. Die Benutzung der Einrichtung (außer Saunen) ist nur mit Badeschuhen gestattet.

2. Der Zutritt ist nicht gestattet für:
  • Personen mit übertragbaren Krankheiten, offenen Wunden, Ekzemen und dergleichen,
    sowie Frauen während der monatlichen Regel
  • Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen
  • Personen, die Tiere mit sich führen

3. Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Zutritt und der Aufenthalt nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.

4. Vor Benutzung der Saunen und Becken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden.

5. Die Bänke im Schwitzraum sowie die Liegen im Ruheraum sind bei der Benutzung mit einem ausreichend großen Handtuch zu bedecken. Das Reservieren und Besetzen von Liegen und Stühlen ist nicht gestattet.

6. Das Einbringen von Flaschen und anderen Behältnissen aus leicht zerbrechlichen oder splitternden Materialien wie z.B. Glas oder Porzellan ist im gesamten Objekt untersagt. Der Verzehr von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken ist im Gastronomie- bereich nicht gestattet und in den anderen Bereichen nicht erwünscht.

7. Aufgüsse werden ausschließlich vom Personal durchgeführt, da bei unsachgemäßer Handhabung Lebensgefahr besteht.

8. Bei Schnee und Eisglätte erfolgt das Betreten des Außengeländes auf eigene Gefahr.

9. Abfälle sind nur in die dafür bereitgestellten Behältnisse und nicht in die Toilette zu werfen.

10. Das Fotografieren und Filmen fremder Personen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet.

11. Die Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung haftet der Verursacher.

12. Durch Bereitstellung eines Garderobenschrankes werden keine Verwahrpflichten der Eissport und Freizeit GmbH begründet. Gäste sind für das Verschließen des Schrankes und die Aufbewahrung des Schlüssels selbst verantwortlich.

13. Die Gäste benutzen die Einrichtung auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung der Eissport und Freizeit GmbH die Einrichtung in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Die Eissport und Freizeit GmbH haftet für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden durch Dritte sowie höherer Gewalt wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für die auf dem Parkplatz abgestellten Fahrzeuge.

14. Die Eissport und Freizeit GmbH kann die Benutzung der Einrichtung oder Teile davon Einschränken, ohne dass daraus ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintritts- geldes besteht.

15. Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten.